AGB Ticketshop

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab dem 27.08.2024) 

Kartenerwerb

  1. Der Veranstaltungsvertrag zwischen der Wilde Möhre GmbH (Eitelstraße 85 10317, vertreten durch Alexander Dettke, HRB 157572B, Amtsgericht Charlottenburg) und dem Kartenerwerber wird mit der Aushändigung der Eintrittskarte an den Kartenerwerber geschlossen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptiert der Kartenerwerber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt, die Eintrittskarte nur für private Zwecke zu nutzen. Sofern nicht anders angegeben, ist jedes Ticket nur für eine Person gültig.
  2. Beim Kauf des Tickets in einer autorisierten Vorverkaufsstelle kommt der Veranstaltungsvertrag mit der Wilde Möhre GmbH ebenfalls mit Übergabe der Eintrittskarte zustande. Der Kartenerwerber hat die Möglichkeit, die AGB erneut in der Vorverkaufsstelle einzusehen.
  3. Barrierefreiheit
    1. Das Gelände der Wilde Möhre ist ein naturbelassener, häufig unebener und generell noch nicht barrierefreier Ort. Die Fläche ist damit nur eingeschränkt nutzbar. Sollte der Besuchende spezielle Anforderungen an die Barrierefreiheit haben, sollte sich der Erwerbende vor dem Erwerb an das Team der Wilden Möhre wenden.

Weiterverkaufsvorbehalt

  1. Der Weiterverkauf einer erworbenen Eintrittskarte oder eines Gästelistentickets an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Wilde Möhre GmbH gestattet. Mit der Weitergabe des Tickets an einen Dritten tritt der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten in den  Veranstaltungsvertrag ein. Der Eintritt eines Dritten in den Veranstaltungsvertrag ist ohne ausdrücklicher Gestattung der Wilde Möhre GmbH nicht möglich. Davon ausgenommen ist die Weitergabe von Eintrittskarten im Zuge des Erwerbs unter Freunden oder Bekannten mit dem Zweck des gemeinsamen Veranstaltungsbesuchs.

Vertragsstrafe

  1. Eine Vertragsstrafe wird verhängt, wenn der Ticketerwerber nach dem Erwerb das Ticket in unzulässiger Weise einem Dritten weiterveräußert.

Festivalgelände, Anreise, Zutritt

  1. Das Festival besteht aus dem Veranstaltungsgelände, das sich in Göritz, 03116 Drebkau befindet. Auf diesem findet ein Großteil des Programms statt. Die Campingflächen sind vom Veranstaltungsgelände räumlich getrennt.
  2. Der Einlass zum Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich nur mit gültiger Eintrittskarte. Die Wilde Möhre behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, die Wilde Möhre handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem sogenannten Festivalbändchen gestattet. Dieses Festivalbändchen erhält der Gast im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte an den Bändchentauschstationen. Nur das ordnungsgemäß verschlossen am Arm getragene Festivalbändchen berechtigt zum Eintritt auf das Festivalgelände während des Festivalzeitraums. Dieses darf nicht weitergegeben werden. Eine Manipulation oder Weitergabe führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zieht straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Eine Rückerstattung des Kartenwertes bei Verlassen des Geländes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
  3. Die Wilde Möhre hat bei Einlass das Recht eine Sicherheitskontrolle mit sog. Bodycheck durchzuführen. Werden infolge der Sicherheitskontrolle Gefahren für die Veranstaltung und/oder für andere Besuchende festgestellt, so kann der Zutritt zur Veranstaltung ausgeschlossen werden. Zudem behält sich die Wilde Möhre dieses Recht vor, wenn der Besuchende sich weigert, gefährliche Gegenstände zurückzulassen.

Absage

  1. Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange die Wilde Möhre die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, der Wilden Möhre kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Die Wilde Möhre behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie z.B. Bühnen, wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche.

Verbotene Gegenstände, Glasflaschen

  1. Es ist untersagt, Gegenstände wie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Sägen, Äxte oder vergleichbare Werkzeuge, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzuführen.
  2. Texte, Bilder oder sonstige Materialien diskriminierender, menschenverachtender Wirkung oder das Persönlichkeitsrecht verletzender Art werden nicht toleriert.
  3. Vor Betreten des Veranstaltungsgeländes (gesondert abgetrennter Bühnenbereich in Göritz 5, 03116 Drebkau) sind sämtliche sperrige und gefährliche Gegenstände abzugeben. Hierzu zählen auch Glasflaschen (v.a. aufgrund der Verletzungsgefahr durch Scherben).
  4. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, vor Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden.
  5.  Zudem ist der Ordnungsdienst berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren.

Bild- und Tonaufzeichnungen, Einwilligung zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen

  1. Die Mitnahme von Foto- und Videokameras sowie sonstige Bild- und Tonaufnahmegeräte zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Wilde Möhre Festivals GmbH kann Besuchern, die untersagte Geräte mitführen, den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen. Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen, außer für rein private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Auf dem Campingplatz sind Ton- und Videoaufnahmen erlaubt.
  2. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die von der Wilden Möhre oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Bild- und Tonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.

Haftung, Haftungsbeschränkung

  1. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besucher für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden haften. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, können vom Veranstaltungsgelände und dem Campingplatz verwiesen bzw. es kann grundsätzliches Platzverbot auch für zukünftige Veranstaltungen ausgesprochen werden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit der Wilden Möhre nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
  2. Schadensersatzansprüche gegenüber der Wilden Möhre aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ferner ist die Haftung der Wilden Möhre für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchenden zuzurechnen sind. Der Haftungsausschluss gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Wilden Möhre oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei anfänglicher Unmöglichkeit, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt wird.
  3. Die Wilde Möhre haftet nicht für Schäden herrührend aus Naturereignissen, Einbruch, Diebstahl oder für sonstige Schäden an Wertgegenständen. Für diesen Haftungsausschluss gilt die Beschränkung aus Ziff. 19.
  4. Die Wilde Möhre haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
  5. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

Schädlicher Lärmpegel und sonstige Gesundheitsschäden

  1. Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Die Wilde Möhre trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Diese gibt können an den Kiosken erworben werden. Zudem besteht ausgehend von Pyro-, Licht-, oder Strobotechnik oder sonstigen Spezialeffekten eine gesteigerte Reizbelastung. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Wilden Möhre oder ihrer Erfüllungsgehilfen für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn die Wilde Möhre oder ihre Erfüllungsgehilfen handeln grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.

Parken

  1. Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände oder dem Campingplatz zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt die Wilde Möhre keine Haftung, es sei denn ihr fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Änderungsvorbehalt

  1. Die Wilde Möhre behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen oder abzusagen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch die Wilde Möhre so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden auf den Leinwänden und durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn die Wilde Möhre handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
  2. Die Haftung bei Absage, Abbruch, terminlicher oder inhaltlicher Veränderung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes des Tickets.
  3. Wird die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes geändert, die die Wilde Möhre nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Rücktrittsrecht des Besuchers ausgeschlossen.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die AGB gilt jeweils in der gültigen Fassung. Wir behalten uns dabei das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, wenn dies aufgrund einer Gesetzesänderung, einer Änderung der Rechtsprechung oder aufgrund einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder wegen behördlicher Vorgaben notwendig geworden ist.
  2. Einer solchen Änderung kann widersprochen werden. Die Widerspruchsfrist beläuft sich auf zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung der AGB. Der Widerspruch muss schriftlich und fristwahrend bei der Wilden Möhre eingehen.

Gewerbsmäßiges Handeln der Besuchenden

  1. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Wilden Möhre untersagt.

Hausrecht

  1. Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht von der Wilden Möhre bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
  2. Besucher, die gegen die Verhaltensregeln verstoßen, eine Gefahr für andere Besucher darstellen oder einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen oder wenn erwartbar ist, dass sie diesen erfüllen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder gegen diesen ein Hausverbot erteilt werden.
  3. Den Anweisungen der Wilden Möhre und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

Verhaltensregeln

  1. Das so genannte Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  2. Körperliche Gewalt gegen Personen oder Gegenstände ist selbstverständlich untersagt.
  3. Das Urinieren oder Ausrichten der Notdurft außerhalb der vorgesehen WC ist zu unterlassen.
  4. Das Betreten von Räumen oder Bereichen, die nicht für Besucher vorgesehen sind, ist zu unterlassen.

Jugendschutz

  1. Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
  2. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person.
  3. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren haben das Veranstaltungsgelände bis 22 Uhr zu verlassen. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren haben das Veranstaltungsgelände bis 24 Uhr zu verlassen.

Tiere

  1. Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.
  2. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Berlin vereinbart; es gilt deutsches Recht.
  3. Zusätzlich gelten bei Nutzung von Cashless Payment die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Cashless Payment*. Diese befinden sich unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
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